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Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum ist eine besondere Eigentumsform in der Schweiz, bei der mehrere Personen Miteigentümer eines Grundstücks und der darauf befindlichen Liegenschaft sind, gleichzeitig aber das exklusive Sonderrecht an einzelnen Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungen, Geschäftsräumen) besitzen. Grundlage bildet das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere Artikel 712a ff. Jede Einheit verfügt über einen eigenen Grundbucheintrag, was eine eigenständige Veräusserung oder Belastung mit Hypotheken ermöglicht. Gleichzeitig besteht ein Miteigentum an den gemeinschaftlich genutzten Teilen – wie Treppenhaus, Fassade oder Dach –, deren Verwaltung über eine Eigentümerversammlung geregelt wird. Für das Stockwerkeigentum wird ein Nutzungs- und Verwaltungsreglement erstellt, das unter anderem die Kostenbeteiligung, die Stimmrechte und das Verhalten der Eigentümer regelt. Diese Eigentumsform ist besonders in städtischen Gebieten verbreitet und erfordert eine klare Kommunikation sowie die Bereitschaft zu gemeinschaftlichen Entscheidungen. Eine professionelle Verwaltung ist empfehlenswert, um Konflikte zu vermeiden und den Wert der Liegenschaft langfristig zu sichern.

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