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Rücktrittsrecht Käufer

Das Rücktrittsrecht des Käufers beschreibt die vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, vom Kauf einer Immobilie zurückzutreten. In der Schweiz ist ein solcher Rücktritt nach Unterzeichnung eines öffentlich beurkundeten Kaufvertrags nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei ausdrücklich vereinbarten Rücktrittsklauseln, arglistiger Täuschung, Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Bedingungen im Vertrag, die nicht eintreffen (z. B. Nichtbewilligung der Finanzierung). Vorvertragliche Vereinbarungen, wie Reservationsvereinbarungen oder Absichtserklärungen, beinhalten teilweise ein befristetes Rücktrittsrecht, oft gegen eine Entschädigung. Ein Rücktritt kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben – wie die Verwirkung der Reservationstaxe oder Schadenersatzforderungen. Deshalb ist es wichtig, Rücktrittsmöglichkeiten klar und schriftlich zu regeln und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen. Ein Rücktritt nach Grundbucheintrag ist nur noch über eine Rückabwicklung mit Zustimmung beider Parteien oder per Gericht möglich.

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