Der Maklervertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und einem Immobilienmakler zur Vermittlung eines Kauf- oder Mietgeschäfts. In der Schweiz ist der Vertrag formfrei, wird aber aus Beweisgründen meist schriftlich abgeschlossen. Er regelt unter anderem die Aufgaben des Maklers, die Laufzeit des Mandats, den Umfang der Vermarktung, die Informationspflichten sowie die Höhe und Fälligkeit der Provision. Der Makler verpflichtet sich in der Regel zur aktiven Vermarktung, zur Interessentenprüfung und zur Begleitung bis zum Vertragsabschluss. Es wird zwischen einfachem Maklervertrag (mehrere Makler zulässig) und Makleralleinauftrag (Exklusivität) unterschieden. Die Provision ist meist erfolgsabhängig und wird nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss geschuldet. Eine klare vertragliche Regelung schützt beide Seiten und schafft Verbindlichkeit. Vor Vertragsabschluss sollten Eigentümer die Konditionen sorgfältig prüfen und auf Transparenz, Erfahrung und Marktkenntnis des Maklers achten.