Der Makleralleinauftrag ist eine besondere Form des Maklervertrags, bei dem der Immobilienmakler exklusiv mit der Vermarktung einer Liegenschaft beauftragt wird. In der Schweiz bedeutet dies, dass während der Vertragsdauer kein anderer Makler und auch der Eigentümer selbst die Immobilie verkaufen oder vermieten darf, ohne dem beauftragten Makler die vereinbarte Provision zu schulden. Der Alleinauftrag schafft klare Verhältnisse und ermöglicht dem Makler, zielgerichtet und mit höherem Aufwand zu arbeiten – etwa durch exklusive Marketingmassnahmen, gezielte Interessentenansprache oder intensivere Betreuung. Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und Angaben zu Laufzeit, Kündigung, Umfang der Leistungen und Höhe der Provision enthalten. Für Eigentümer bietet der Makleralleinauftrag eine engere Betreuung und höhere Verbindlichkeit, er erfordert aber auch Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Maklers. Die Missachtung des Exklusivrechts kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, weshalb eine klare Kommunikation und Vertragsdisziplin unerlässlich sind.