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Immobilienvertrag

Ein Immobilienvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Kauf, Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung einer Liegenschaft. In der Schweiz sind insbesondere Kaufverträge formbedürftig – sie müssen öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich wirksam zu sein. Mietverträge hingegen bedürfen keiner besonderen Form, sollten aber stets schriftlich abgeschlossen werden. Ein Immobilienvertrag enthält zentrale Angaben wie die Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Liegenschaft, den Kauf- oder Mietpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermine sowie allfällige Rechte und Pflichten. Bei Kaufverträgen kommen oft Zusatzregelungen hinzu – etwa zur Hypothekarübernahme, zum Zustand der Immobilie oder zu Gewährleistungsansprüchen. Vertragsvorlagen sollten stets individuell angepasst und rechtlich geprüft werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Notare, Immobilienanwälte oder Makler unterstützen dabei, rechtskonforme und faire Vereinbarungen zu erstellen. Ein gut ausgearbeiteter Immobilienvertrag schafft Klarheit, Sicherheit und Vertrauen zwischen den Beteiligten und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Transaktion.

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