Ein Immobilienrücktritt bezeichnet den Rückzug einer Partei aus einem bereits eingeleiteten Immobiliengeschäft – sei es im Kauf- oder Mietprozess. In der Schweiz ist ein Rücktritt grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Wurde der Kaufvertrag öffentlich beurkundet, ist er verbindlich – ein Rücktritt ist dann nur bei explizit vereinbarten Rücktrittsklauseln, Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten oder in Ausnahmefällen wie arglistiger Täuschung möglich. Im Vorfeld eines Vertrags kann der Rücktritt aus einer Reservationsvereinbarung vertraglich geregelt sein, etwa gegen eine Entschädigung. Auf Mieterseite ist der Rücktritt aus einem unterzeichneten Mietvertrag an gesetzliche Kündigungsfristen gebunden. Wer sich ein Rücktrittsrecht sichern möchte, sollte dies frühzeitig vertraglich festhalten und juristisch absichern. Für beide Parteien ist es wichtig, die rechtlichen Folgen eines Rücktritts zu kennen – dazu gehören unter anderem Schadenersatzansprüche, Rückabwicklungskosten oder rechtliche Auseinandersetzungen.