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Immobilienrückkaufsrecht

Das Immobilienrückkaufsrecht ist ein vertraglich oder gesetzlich verankertes Recht, eine zuvor verkaufte Immobilie zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen. In der Schweiz kommt dieses Instrument vor allem bei öffentlichen Grundstückverkäufen, Erbregelungen oder bestimmten Vertragskonstellationen zur Anwendung – etwa wenn Bauland unter Auflagen verkauft wird oder eine Nutzungsbindung besteht. Das Rückkaufsrecht kann zeitlich begrenzt oder mit Bedingungen verknüpft sein, etwa wenn der Käufer bestimmte Bauverpflichtungen nicht einhält. In vertraglicher Form wird es im Kaufvertrag geregelt und als Vormerkung im Grundbuch eingetragen, um es auch gegenüber Dritten wirksam zu machen. Im Streitfall sind Rückkaufsrechte oft komplex und bedürfen einer juristischen Klärung, insbesondere hinsichtlich Preisfestsetzung, Fristen und Rückabwicklung. Für Verkäufer bedeutet ein solches Recht eine zusätzliche Absicherung – für Käufer hingegen eine Einschränkung in der langfristigen Planung und Verwertung. Deshalb sollte dieses Instrument mit Bedacht eingesetzt und rechtlich klar formuliert werden.

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