Die Immobilienprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. In der Schweiz wird die Provision in der Regel als prozentualer Anteil des effektiven Verkaufspreises berechnet – meist zwischen 1 % und 3 %, je nach Region, Objektwert und Leistungsumfang. Der genaue Betrag sowie die Zahlungspflicht werden vertraglich geregelt, typischerweise im sogenannten Maklervertrag oder Makleralleinauftrag. Die Provision wird nur dann fällig, wenn der Makler den erfolgreichen Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags nachweisen kann. In vielen Fällen übernimmt der Verkäufer die Zahlung, bei Mietobjekten kann jedoch auch der Mieter beteiligt werden. Die Höhe der Provision ist grundsätzlich verhandelbar, sollte aber im Verhältnis zum Aufwand, zur Marktlage und zur Qualität der Dienstleistung stehen. Eine klare Regelung der Provision schafft Transparenz und verhindert Missverständnisse. Wichtig ist, dass die Zahlung der Provision unabhängig vom Zeitpunkt der Eigentumsübertragung rechtlich korrekt vereinbart wird.