Die Immobilienerbschaft bezeichnet den Übergang einer Liegenschaft im Todesfall des Eigentümers an die gesetzlichen oder eingesetzten Erben. In der Schweiz richtet sich dieser Prozess nach dem Erbrecht des Zivilgesetzbuches (ZGB). Bei einer Erbschaft treten die Erben in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, was auch Hypotheken, Grundpfandrechte oder Baurechte einschliesst. Besteht eine Erbengemeinschaft, muss über die Nutzung oder den Verkauf der Liegenschaft einvernehmlich entschieden werden. Dies kann zu Konflikten führen, weshalb eine frühzeitige Nachlassplanung – etwa über ein Testament oder einen Erbvertrag – ratsam ist. Steuerlich kann je nach Kanton eine Erbschaftssteuer auf Immobilien anfallen, wobei enge Verwandte (z. B. Kinder) oft begünstigt sind. Der Eigentumsübergang erfolgt durch Grundbuchänderung, wofür eine öffentliche Beurkundung notwendig ist. Eine Immobilienerbschaft erfordert rechtliche, steuerliche und emotionale Sorgfalt – professionelle Beratung ist in den meisten Fällen unerlässlich.