Die Immobilienbewilligung – im engeren Sinn meist als Baubewilligung bezeichnet – ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer Liegenschaft. In der Schweiz wird sie von der zuständigen kommunalen oder kantonalen Baubehörde erteilt. Voraussetzung ist, dass das geplante Bauvorhaben mit dem geltenden Bau- und Zonenreglement, dem Raumplanungsgesetz sowie weiteren Vorschriften (z. B. Denkmalschutz, Lärmschutz, Brandschutz) übereinstimmt. Der Bewilligungsprozess beginnt mit dem Einreichen der Baugesuchsunterlagen, die Lageplan, Baupläne, Baubeschrieb und weitere technische Dokumente enthalten. Nach einer Prüfungsphase kann es zu Auflagen, Nachbesserungen oder Einsprachen kommen. Erst mit der rechtskräftigen Bewilligung darf mit dem Bau oder der Umnutzung begonnen werden. Auch bei kleineren baulichen Eingriffen kann eine Bewilligung erforderlich sein. Wer ohne Bewilligung baut, riskiert Sanktionen bis hin zum Rückbau. Eine frühzeitige und professionelle Abklärung ist daher unerlässlich, um Verzögerungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.