Dähn Immobilien

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Abgabe, die beim Eigentumsübergang einer Liegenschaft fällig wird. In der Schweiz wird sie bei jeder Handänderung erhoben, also bei Kauf, Schenkung, Erbschaft oder Tausch – mit kantonal unterschiedlichen Regelungen. Die Höhe beträgt je nach Kanton zwischen 1 % und 3,3 % des Kaufpreises oder des amtlichen Wertes. In manchen Kantonen ist sie durch den Käufer zu bezahlen, in anderen wird sie zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Die Steuer ist in der Regel innert weniger Tage nach Vertragsabschluss zu begleichen und eine Voraussetzung für die Grundbucheintragung. Ausnahmen von der Steuerpflicht bestehen zum Beispiel bei Eigentumsübertragungen innerhalb der Familie oder bei Firmenfusionen. Die Handänderungssteuer ist ein nicht zu unterschätzender Teil der Kaufnebenkosten und sollte frühzeitig in die Budgetplanung einbezogen werden. Ihre Berechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt meist über den beurkundenden Notar oder Treuhänder.

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