Die Handänderung bezeichnet in der Schweiz den rechtlichen Eigentumsübergang einer Liegenschaft von einer Person oder Institution auf eine andere. Sie erfolgt durch einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag und wird erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtswirksam. Jede Handänderung löst kantonal unterschiedlich geregelte Abgaben aus – insbesondere die Handänderungssteuer, welche vom Käufer, Verkäufer oder beiden getragen werden kann. Auch Banken, Steuerbehörden und Verwaltungen werden durch die Handänderung über den Wechsel informiert. Die Handänderung ist sowohl bei Kauf als auch bei Erbschaft, Schenkung, Tausch oder Firmenübertragungen relevant. Im Grundbuch wird der neue Eigentümer eingetragen, während allfällige Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte oder Sonderrechte bestehen bleiben, sofern nichts anderes geregelt wird. Die Abwicklung einer Handänderung erfolgt meist durch einen Notar, der auch die steuerlichen Pflichten anzeigt. Eine korrekte und vollständige Durchführung der Handänderung ist zentral für die rechtliche Sicherheit aller Beteiligten.