Dähn Immobilien

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonal geregelte Steuer in der Schweiz, die auf den Gewinn erhoben wird, der beim Verkauf einer Liegenschaft erzielt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anlagewert (ursprünglicher Kaufpreis zuzüglich wertvermehrender Investitionen und abzugsfähiger Kosten). Die Steuer fällt sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Verkäufen an, wobei die Höhe kantonal stark variiert – teils mit progressiven Tarifen oder Steuererleichterungen bei langer Besitzdauer. Auch Spezialregelungen bei Erbschaft, Schenkung oder Ersatzbeschaffung (z. B. bei selbstgenutztem Wohneigentum) sind möglich. Die Grundstückgewinnsteuer ist vom Verkäufer zu entrichten und muss spätestens bei der öffentlichen Beurkundung angemeldet werden. Die korrekte Deklaration ist entscheidend, da die Steuerbehörden Einsicht in den Kaufvertrag und weitere Unterlagen nehmen. Für Verkäufer ist eine frühzeitige Steuerberatung ratsam, um Rückstellungen zu planen und die Steuerlast korrekt zu kalkulieren.

Haben Sie Fragen oder Wünsche?

Finden Sie die perfekte Immobilie für Ihre Bedürfnisse – beginnen Sie mit einigen einfachen Fragen!

Kontaktformular