Dähn Immobilien

Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung bezeichnet den rechtlichen Übergang des Eigentums an einer Immobilie von der bisherigen auf die neue Partei. In der Schweiz erfolgt dieser Schritt ausschliesslich durch die Eintragung ins Grundbuch und setzt einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag voraus. Zwischen der Unterzeichnung des Vertrags und der eigentlichen Eigentumsübertragung können mehrere Wochen vergehen – abhängig von Zahlungsnachweisen, Finanzierungsbestätigungen oder behördlichen Genehmigungen. Erst mit der Grundbucheintragung wird der Käufer rechtlicher Eigentümer und kann über die Immobilie verfügen. Die Eigentumsübertragung ist auch bei Erbschaften, Schenkungen oder Unternehmensübernahmen ein zentrales Element. Sie zieht verschiedene rechtliche und steuerliche Konsequenzen nach sich – wie die Pflicht zur Bezahlung von Handänderungssteuern oder die Übernahme bestehender Dienstbarkeiten. Für eine reibungslose Eigentumsübertragung ist die Zusammenarbeit zwischen Käufer, Verkäufer, Notar, Bank und Grundbuchamt entscheidend. Eine professionelle Abwicklung minimiert Risiken und stellt sicher, dass die Eigentumsverhältnisse rechtlich korrekt dokumentiert sind.

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