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Baurechtsvertrag

Ein Baurechtsvertrag regelt die rechtliche Beziehung zwischen einem Grundeigentümer und einem Baurechtsnehmer, der das Recht erhält, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder bestehende Bauten zu nutzen. In der Schweiz ist das Baurecht ein im Zivilgesetzbuch verankertes dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird und typischerweise auf eine Dauer von 30 bis 100 Jahren abgeschlossen wird. Der Vertrag enthält Bestimmungen zu Dauer, Nutzung, Baurechtszins, Unterhaltspflichten, Rückbau, Heimfall und allfälliger Übernahme der Baute am Vertragsende. Für Grundstückseigentümer stellt das Baurecht eine Möglichkeit dar, Erträge zu erzielen, ohne das Land zu verkaufen. Für Investoren oder gemeinnützige Bauherrschaften bietet es Zugang zu begehrtem Bauland – oft im städtischen Raum. Baurechtsverträge sind komplex und erfordern rechtliche, wirtschaftliche und planerische Sorgfalt. Sie werden öffentlich beurkundet und sind für beide Parteien langfristig bindend. Eine transparente Ausgestaltung ist entscheidend für eine konfliktfreie Umsetzung über Jahrzehnte hinweg.

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