Eine vermietete Wohnung kann in der Schweiz problemlos verkauft werden, allerdings gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“. Das bedeutet: Alle bestehenden Mietverträge bleiben bestehen, der Käufer tritt automatisch als neuer Vermieter ein.
Für den Verkäufer ist entscheidend, die Mietverträge vollständig vorzulegen. Diese müssen rechtlich korrekt sein, da Käufer sich ein genaues Bild von den Mietzinseinnahmen machen wollen. Unvollständige oder unklare Unterlagen können den Verkaufspreis mindern oder Interessenten abschrecken.
In der Praxis spricht man hier oft von einem Verkauf als Renditeobjekt. Der Preis richtet sich weniger nach emotionalen Faktoren, sondern nach der erzielbaren Rendite, also den laufenden Mieteinnahmen im Verhältnis zum Kaufpreis. Daher ist es wichtig, dass die Wohnung marktgerecht vermietet ist. Stark über- oder unterdurchschnittliche Mietzinse können zu Nachteilen führen.
Dähn Immobilien unterstützt Eigentümer dabei, die Unterlagen vorzubereiten, Interessenten gezielt aus dem Anlegerumfeld anzusprechen und so eine optimale Preisfindung zu erreichen. Gleichzeitig wird Rücksicht auf die bestehenden Mieter genommen, damit der Verkaufsprozess fair und transparent abläuft.