Ein eingetragenes Wohnrecht zugunsten einer Person bedeutet, dass diese auch nach dem Verkauf in der Immobilie wohnen darf. Das Wohnrecht ist im Grundbuch vermerkt und bleibt für den neuen Eigentümer verbindlich.
Für den Verkäufer bedeutet das: Der Verkaufspreis reduziert sich, da die Nutzung eingeschränkt ist. Käufer sind meist Investoren oder Personen, die die Immobilie erst später selbst nutzen wollen. Der Wert des Wohnrechts wird anhand der Lebenserwartung und des Mietwerts berechnet und vom Marktwert abgezogen.
Der Verkauf erfolgt wie üblich über Notar und Grundbuchamt, jedoch mit explizitem Hinweis auf das Wohnrecht. Käufer sollten genau wissen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Dähn Immobilien verfügt über Erfahrung mit solchen Spezialfällen und sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer transparente Vereinbarungen treffen, die rechtlich einwandfrei sind.