Die Notarkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Üblicherweise übernimmt der Käufer die Kosten für die öffentliche Beurkundung und den Grundbucheintrag, während der Verkäufer die Kosten für die Löschung von bestehenden Grundpfandrechten trägt.
In vielen Kantonen gibt es jedoch keine einheitliche Regelung, sodass die genaue Verteilung im Kaufvertrag festgehalten wird. Es ist daher wichtig, die Kostenaufteilung bereits im Vorfeld klar zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zu den Notarkosten gehören neben den Gebühren für die Beurkundung auch allfällige Auslagen für amtliche Beglaubigungen und Kopien. Die Höhe variiert je nach Kanton und Wert der Immobilie. In Zürich und Schaffhausen bewegen sich die Kosten in der Regel im niedrigen Promillebereich des Kaufpreises.
Dähn Immobilien sorgt dafür, dass die Kostenstruktur transparent dargestellt wird. Die Berater klären sowohl Käufer als auch Verkäufer über die üblichen Gepflogenheiten im jeweiligen Kanton auf und stellen sicher, dass diese korrekt im Kaufvertrag berücksichtigt werden. So wissen beide Parteien genau, welche finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommen.