Dähn Immobilien

Wer übernimmt die Maklerkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz?

In der Schweiz werden die Maklerkosten in der Regel vom Verkäufer übernommen. Das bedeutet: Der Eigentümer, der einen Makler beauftragt, trägt die vereinbarte Provision, sobald der Verkauf erfolgreich abgeschlossen ist.

Für den Käufer fallen in der Regel keine direkten Maklerkosten an – er zahlt lediglich den Kaufpreis und die üblichen Nebenkosten wie Notariatsgebühren, Grundbuchkosten oder Handänderungssteuern.

In seltenen Fällen kann es individuelle Vereinbarungen geben, bei denen die Maklerprovision ganz oder teilweise vom Käufer übernommen wird. Solche Konstellationen sind jedoch eher unüblich und sollten klar im Kaufvertrag geregelt werden.

Wichtig für Verkäufer: Die Maklerkosten sind nicht als zusätzliche „Nebenkosten“ zu verstehen, sondern als Investition in eine professionelle Vermarktung. Ein erfahrener Makler erzielt in der Regel einen höheren Preis und sorgt für eine rechtlich saubere Abwicklung – Vorteile, die die Provision meist mehr als ausgleichen.

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