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Welche Steuern fallen beim Hausverkauf in Zürich an?

Beim Hausverkauf in Zürich fallen in erster Linie zwei Steuerarten an: die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer.

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem erzielten Gewinn erhoben, also Verkaufspreis minus ursprüngliche Kaufkosten, wertvermehrende Investitionen und Nebenkosten. Der Steuersatz ist progressiv und hängt stark von der Besitzdauer ab. Wer das Haus lange gehalten hat, profitiert von deutlichen Reduktionen. Im Kanton Zürich sinkt der Steuersatz bereits ab fünf Jahren Haltedauer, nach zwanzig Jahren fällt er sehr niedrig aus.

Die Handänderungssteuer ist in Zürich kantonal geregelt. Im Unterschied zu anderen Kantonen wurde diese Steuer im Kanton Zürich abgeschafft. Stattdessen trägt der Käufer die Grundbuchgebühren für den Eigentumswechsel. Der Verkäufer zahlt dagegen die Kosten für die Löschung seiner Hypothek und allfällige andere Belastungen.

Für Verkäufer ist besonders wichtig: Die Steuerbehörde verlangt meist eine Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer beim Notar. Das bedeutet, dass ein Teil des Verkaufserlöses zurückbehalten wird, bis die Steuer definitiv veranlagt ist. Verkäufer sollten daher frühzeitig eine provisorische Berechnung machen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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