Verkaufen Sie aus dem Ausland, gelten die Schweizer Formvorschriften weiterhin. Kernpunkt ist die öffentliche Beurkundung und Grundbucheintragung in der Schweiz. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, ist eine notariell beurkundete Vollmacht zugunsten einer Vertrauensperson in der Schweiz üblich. Diese Vollmacht muss im Ausstellungsland legalisiert werden (Apostille gemäss Haager Übereinkommen) und vom Schweizer Notariat akzeptiert sein.
Zusätzlich ist mit KYC/AML-Prüfungen (Identifikation, Mittelherkunft) zu rechnen – sowohl beim Notariat wie bei involvierten Banken. Der Notar wickelt den Treuhandfluss ab (Kaufpreiszahlung, Ablösung Hypothek, Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer). Bei Nicht-Ansässigen verlangen Behörden/Notariat oft eine Sicherstellung der Steuer (Hinterlegung eines Betrags), bis die definitive Veranlagung vorliegt.
Organisatorisch empfiehlt sich ein digitaler Datenraum, klare Zeitplanung (Postlaufzeiten/Apostille), und eine frühzeitige Abstimmung mit Notariat, Makler und Bank. Beachten Sie allfällige Devisen-/Banklimiten und Zahlungsfristen. Für STWEG-/Renditeobjekte kommen zusätzliche Dokumente (Protokolle/Mietverträge) hinzu.
Mit sauberer Vollmacht, vollständigen Unterlagen und guter Koordination ist ein rechtssicherer Verkauf aus dem Ausland reibungslos möglich – ohne persönliche Präsenz an jedem Termin.