Dähn Immobilien

Wann muss die Maklerprovision in der Schweiz bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird in der Schweiz erst dann fällig, wenn der Verkauf erfolgreich abgeschlossen ist. Das bedeutet: Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wurde, erhält der Makler seine Provision.

Dieses Prinzip nennt sich Erfolgsprovision oder „no cure, no pay“. Verkäufer tragen damit kein Risiko, vorab Zahlungen leisten zu müssen, wenn der Verkauf scheitert. Die Provision wird üblicherweise direkt nach der Eigentumsübertragung vom Verkäufer bezahlt.

In einzelnen Fällen kann vereinbart werden, dass ein Teil der Provision bereits bei Erreichen bestimmter Zwischenschritte anfällt (z. B. bei Abschluss einer Reservationsvereinbarung). Dies ist jedoch nicht die Regel.

Dähn Immobilien arbeitet nach dem klassischen Modell: Die Provision wird ausschliesslich bei erfolgreichem Verkauf in Rechnung gestellt. Damit ist sichergestellt, dass Verkäufer nur dann zahlen, wenn auch tatsächlich ein Ergebnis erzielt wurde.

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