Ja, beim Verkauf einer Immobilie in der Schweiz müssen Sie grundsätzlich den Kapitalgewinn versteuern – dies erfolgt über die Grundstückgewinnsteuer. Diese Steuer fällt an, wenn der Verkaufserlös höher ist als die ursprünglichen Anschaffungskosten plus allfällige wertvermehrende Investitionen.
Die Höhe der Steuer ist kantonal geregelt. Massgeblich sind insbesondere der erzielte Gewinn und die Besitzdauer. Je kürzer die Haltedauer, desto höher ist in der Regel der Steuersatz. Wer sein Haus über viele Jahre hinweg im Besitz hatte, profitiert von deutlichen Reduktionen.
Von der Steuer ausgenommen sind in den meisten Kantonen wertvermehrende Investitionen wie neue Heizungen, Anbauten oder Dachsanierungen, da diese die Immobilie verbessert haben. Reine Unterhaltskosten hingegen können nicht angerechnet werden.
Es ist wichtig, sämtliche Belege sorgfältig aufzubewahren, um diese bei der Steuerberechnung geltend machen zu können. Dähn Immobilien unterstützt Verkäufer bei der Zusammenstellung der Unterlagen und empfiehlt, für komplexere Fälle zusätzlich einen Steuerberater einzubeziehen.