Sehr viel lässt sich heute digital abwickeln – aber: Der Eigentumsübergang an Grundstücken erfordert in der Schweiz die öffentliche Beurkundung beim Notariat und die Eintragung im Grundbuch. Das ist der rechtlich zwingende Schritt, der (je nach Kanton) physische Präsenz oder zumindest eine formale notariell anerkannte Lösung braucht. Vollständig „end-to-end“ digital ohne notariellen Formalakt ist der Verkauf daher in der Praxis nicht möglich.
Digital machbar sind hingegen: Online-Bewertung als Erstindikator, Videocalls für Beratung, elektronische Dokumentenübermittlung (Datenraum), virtuelle 3D-Rundgänge, digitale Vermarktung (Portale/Ads), qualifizierte Interessenten-Checks, E-Signaturen für Reservationsvereinbarungen und Makleraufträge (sofern vertraglich zulässig). Auch Terminkoordination, Reporting und Verhandlungsrunden lassen sich per Video organisieren.
In Zürich wird häufig hybrid gearbeitet: Alles bis zum Kaufvertragsentwurf läuft digital, die Beurkundung erfolgt vor Ort im Notariat (oder mit notariell beglaubigter Vollmacht über eine vertretene Person). Für internationale Parteien sind Legalisierung/Apostille-Themen einzuplanen.
Fazit: 90 % des Weges sind digital sinnvoll abbildbar. Der rechtlich konstitutive Teil – die Beurkundung und Grundbucheintragung – bleibt jedoch ein formgebundener Akt. Ein erfahrener Makler koordiniert die digitale Strecke effizient und organisiert die zwingenden Präsenzschritte reibungslos.