Nein, in der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision. Anders als in manchen Nachbarländern ist die Provision frei verhandelbar zwischen Makler und Eigentümer.
In der Praxis hat sich jedoch ein Marktstandard von 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises etabliert. In sehr gefragten Regionen oder bei komplexen Objekten können die Provisionen etwas höher liegen.
Wichtig ist, dass die Provision im Maklervertrag klar geregelt ist. Darin wird festgehalten, in welcher Höhe die Provision anfällt, wann sie fällig ist und welche Leistungen dafür erbracht werden.
Die Vertragsfreiheit ermöglicht es Eigentümern, Angebote verschiedener Makler zu vergleichen. Dabei sollte jedoch nicht nur auf die Höhe der Provision, sondern auch auf den Leistungsumfang geachtet werden.